Spätestens seit der Vorstellung des Gesetzentwurfs zum Verbot des Kükentötens von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bieten immer mehr Lebensmittelketten Eier mit dem Label „Ohne Kükentöten“ an und werben kräftig damit. Leider gerät in den Werbeaussagen zum Teil durcheinander, ob bei der Erzeugung der als „ohne Kükentöten“ gekennzeichneten Eier die männlichen Küken aufgezogen werden oder ob sie vorab mithilfe von technischen In-Ovo-Selektionsverfahren (Geschlechtsbestimmung im Ei) als männlich aussortiert und vernichtet werden. Es gibt keine rechtlich verbindliche Definition, was „ohne Kükentöten“ bedeutet, sodass die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher:innen besteht.
Die BID schließt sich daher der Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung von Eiern an, für deren Herstellung keine Küken getötet werden, wie sie jüngst von der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz formuliert wurde.
„Es besteht zur Zeit die Gefahr, dass Verbraucher:innen durch Marketingaussagen, die nicht zertifiziert und unabhängig kontrolliert sind, getäuscht werden und das zum Nachteil von Landwirt:innen,
verarbeitenden Betrieben und Handelsunternehmen insbesondere der Biobranche, die sich seit Jahren für einen Wechsel im System der Eiererzeugung engagieren, sagt Matthias Deppe, Vorstand der BID.
„Wir vermissen hier einen gesetzlichen Rahmen, der eine klare Kennzeichnung vorgibt“, führt Deppe weiter aus.
Aus Sicht der BID müssen folgende Fragestellungen bei einer Kennzeichnung der Eier beantwortet werden:
• Werden die männlichen Tiere mithilfe der Geschlechtsbestimmung im Ei aussortiert oder werden die Hähne aufgezogen?
• Wird für jede Henne ein Hahn aufgezogen?
• Wie lange werden die Bruderhähne aufgezogen?
• Wo, in welchem Land und in welchem Haltungssystem werden die Bruderhähne aufgezogen?
• Ist nachvollziehbar, in welchen Produkten das Fleisch der Bruderhähne verarbeitet wird?
Der Gesetzentwurf von Ministerin Klöckner hilft hier leider nicht weiter. Die Konsequenzen eines Kükentötungsverbots werden bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Das geplante Gesetz enthält
zur Kennzeichnung nichts, macht keine Vorgaben zur Bruderhahn-Aufzucht und lässt des Weiteren zu, dass junge Legehennen aus dem Ausland importiert werden, wo das Töten der männlichen Küken
weiterhin erlaubt ist. So wird das Ziel, dass „in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden“, wie Julia Klöckner es in Ihrer Pressemitteilung vom 20.01.2021 formuliert,
jedenfalls nicht erreicht.
Das Bruderhahn-Siegel der BID hat seit 2013 klare Voraussetzungen, deren Einhaltung durch unabhängige Kontrollen jährlich zertifiziert wird. Das Siegel garantiert die Aufzucht von einem Hahn pro
Henne für mindestens 14 Wochen auf einem Demeter- oder Bioland-zertifizierten Betrieb in Deutschland, bevor er geschlachtet und zu hochwertigen Bioprodukten verarbeitet wird.
Geschlechtsbestimmung im Ei ist für die BID keine Alternative zum Kükentöten, da es den Zeitpunkt der Tötung des männlichen Tieres lediglich in das Embryonalstadium vorverlegt, am Gesamtsystem
aber nichts ändert. Näheres dazu finden Sie in der Pressemitteilung der BID vom
4.12.2018.